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Beitragsbemessungsgrenze
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Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen - Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

Seitdem der Gesundheitsfonds immer näher rückt machen sich immer mehr Versicherungsnehmer Gedanken darüber ob sie als Besserverdiener wirklich als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben sollen. Wenn Sie zu den Arbeitnehmern, Beamten oder Selbständigen gehören die sich privat versichern können und möchten müßen Sie die sich immer wieder ändernden Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigen.
Auch im nächsten Jahr werden die Beitragsbemessungrenzen wieder neu gangepasst. Für 2008 gelten 4012,50 Euro monatlich für die private KV.
Im allgemeinen gelten auch für andere Versicherungen Beitragbemessungsgrenzen. So zählen auch gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken-Pflegeversicherung und die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zu den Sparten wo Beitragsbemessungsgenzen gelten.

Sie sagt darüber aus bis zu welchem Höchstbetrag Beiträge erhoben werden müßen. Daraus resultiert dann die Höhe der Beiträge zu der entsprechenden Versicherung. Allerdings gelten für jeden Versicherungszweig unterschiedliche Bemessungsgrenzen.

Lange Zeit war für die gesetzliche Krankenversicherung die Höhe der Versicherungspflichtgrenze identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze. Dies hat sich ab dem Jahr 2003 geändert. Ab da wurde die Versicherungspflichtgrenze angehoben. Damit wurde erreicht, dass sich weniger Leute privat versichern konnten und der Kreis der gesetzlich Versicherten vergrößert wurde. Dies ist auch heute noch so.
Die BBG richtet sich also nach dem jeweiligen Einkommen. Wenn Sie einen Verdienst über der BBG haben wird zur Berechnung Ihrer Beiträge nur das die BBG genommen, nicht aber Ihr gesamtes Gehalt. Somit zahlen Sie weniger als Personen die nur bis zur Bemessungsgrenze verdienen. Jedes Jahr werden diese Grenzen neu geprüft und berechnet. Dies ist Aufgabe des Staates. Achtung: Hierbei darf die BBG nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden !


Bei der Versicherungspflichtgrenze wird das jährliche Höchteinkommen berücksichtigt. D.h verdienen Sie mehr als in der jährlichen Versicherungspflichtgrenze vorgegeben sind Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit und können in eine private KV wechseln.
Ausnahmen bilden hierbei allerdings Beamte und Selbständige. Diese Berufsgruppen können sich jederzeit privat krankenversichern.
Wenn Sie gesund sind und zu den Besserverdienern zählen kann sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung durchaus lohnen. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass sich dann die Beiträge nach dem Gesundheitszustand und Alter richten.

Seit dem Jahr 2007 kann man sich auch nur dann privat krankenversichern wenn man in 3 aufeinanderfolgenden Jahren ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze hatte. Betrug im Jahre 2004 die BBG 3487,50 Euro für bereits schon privat Krankenversichere so lag sie damals für noch gesetzlich Versicherte die wechseln wollten schon bei 3862 Euro monatlich.

Im Jahre 2007 lag sie bei 3562,50 Euro für Privatversicherte und 3975 Euro für Besserverdiener die noch in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Für das Jahr 2009 sieht es dann so aus, dass nur derjenige in eine private Krankenversicherung wechseln kann, der ein monatliches Einkommen von 4050 Euro hat. Deswegen wird es in Zukunft sicher einen immer kleineren Kreis Menschen geben, denen es möglich sein wird in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Somit wird es für viele gesetzlich Versicherte immer wichtiger sich noch mit privaten Zusatzversicherungen abzusichern.