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gesetzliche Krankenkassen
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Gesetzliche Krankenkassen

AOK und anderen Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen bieten Versicherungen an. Sie bildet den Gegensatz zu privaten Krankenkassen. Hier hängt der Beitrag vom Bruttoeinkommen ab. Die gesetzlichen Krankenkassen sind öffentlich rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung. In Deutschland sind rund 50 Millionen Menschen pflichtversichert. Dabei sind aber noch nicht die Kinder oder andere Personen eingerechnet, die von beispielsweise den Eltern mitversichert werden. Inklusive denen sind es 20,3 Millionen mehr Menschen, die Leistungen dieser Körperschaften erhalten. Jeder Versicherungspflichtige Arbeitnehmer darf seine Krankenkasse selbst auswählen.

Der Vorstand der Kasse wird durch eine Sozialwahl bestimmt.

Verschiedene Krankenkassen, die sich jeweils durch verschiedene Komponenten auszeichnen. Die Betriebskrankenkassen (BKK) können gegründet werden, wenn mindestens 1.000 Versicherungspflichtige von einem Arbeitgeber beschäftigt werden. Ist dieses Minimum erst grundlegend erfüllt, können auch betriebsfremde Mensche sie nutzen.

Die allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) sind für festgelegte Regionen zuständig. Diese Regionen sind teilweise über mehrere Bundesländer groß.
Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) wurden für Arbeiter gegründet, die auf dem Land arbeiten. Landwirte samt Familie und Rentner die in diesem Bereich gearbeitet haben können sie nutzen.

Die Knappschaften haben ihre Wurzeln in der Absicherung von Bergbauarbeitern. Erst seit 2007 ist sie für alle Interessenten geöffnet.
Ersatzkassen beinhalten den Dachverband der Angestellten Krankenkassen und bis vor kurzem den Arbeiter- Ersatzkassen- Verbund.

Am Anfang stand nur die AOK als gesetzliche Versicherung da. Und da viele sich keine private Krankenkasse leisten konnten hatte die AOK ein Monopol. Durch die Gesundheitsreform wurde das aufgehoben.

Krankenkassen haben Dachverbände. Sollte eine Kasse gezwungen sein zu schließen, schützt dieser die Versicherten. Er haftet, wenn Schäden entstehen. 1994 wurde ein Risikostrukturausgleich eingeführt. Der haftet zwischen den einzelnen Kassen. Er dient zum Ausgleich der Versicherungsstrukturen, die sich bei einzelnen Versicherungsanbietern unterscheiden. Krankenkassen regulieren und sorgen sich selbständig intern. Allerdings hat der Staat dafür gesorgt, dass es gewisse Leistungen geben muss. Leistungen werden in Satzungsleistungen und Pflichtleistungen unterteilt. Die erste Variante bezeichnet den Fall, wenn eine Krankenkasse mehr anbietet, als den staatlichen vorgeschriebenen Schutz. Den gesetzlichen Krankenkassen ist es verboten Schulden zu machen. Deshalb ziehen die immer soviel Geld als Beiträge ein, wie sie brauchen, um ihre Kosten zu decken.

Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen nimmt kontinuierlich ab. Durch weitere Fusionen wird dieser Trend konstant bleiben.

Krankenkassen werden vom Bundesamt für Gesundheit überprüft.
Zu den Hauptaufgaben einer gesetzlichen Krankenkasse zählt die soziale Krankenversicherung. Haben diese Interesse daran, können sie noch Zusatzversicherungen und Versicherungsarten anbieten. Beispiele sind dafür Sterbegelder, zahnmedizinische Leistungen und Invaliditätsentschädigung. Haben die Kassen einen vorgeschriebenen Mindestbestand an Versicherten dürfen sie eine Rückversicherung durchführen.
Sie müssen folgendes für ihre Klientel tun:
- die Gesundheit verbessern
- wieder herstellen oder
- erhalten

Der Anspruch ist bei allen Versicherungsnehmern der Selbe. Die Beiträge richten sich nach dem Solidaritätsprinzip, weswegen die Beiträge vom Einkommen abhängig sind und nicht nach Alter, Gesundheitszustand, etc., wie bei den privaten Versicherungen. Momentan muss der Versicherte 12- 16 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.