Gesetzliche Krankenkassen
AOK und anderen KrankenkassenGesetzliche Krankenkassen bieten Versicherungen an. Sie bildet den Gegensatz
zu privaten Krankenkassen. Hier hängt der Beitrag vom Bruttoeinkommen ab. Die
gesetzlichen Krankenkassen sind öffentlich rechtliche Körperschaften mit
Selbstverwaltung. In Deutschland sind rund 50 Millionen Menschen
pflichtversichert. Dabei sind aber noch nicht die Kinder oder andere Personen
eingerechnet, die von beispielsweise den Eltern mitversichert werden. Inklusive
denen sind es 20,3 Millionen mehr Menschen, die Leistungen dieser Körperschaften
erhalten. Jeder Versicherungspflichtige Arbeitnehmer darf seine Krankenkasse
selbst auswählen.
Der Vorstand der Kasse wird durch eine Sozialwahl bestimmt.
Verschiedene Krankenkassen, die sich jeweils durch verschiedene Komponenten
auszeichnen. Die Betriebskrankenkassen (BKK) können gegründet werden, wenn
mindestens 1.000 Versicherungspflichtige von einem Arbeitgeber beschäftigt
werden. Ist dieses Minimum erst grundlegend erfüllt, können auch betriebsfremde
Mensche sie nutzen.
Die allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) sind für festgelegte Regionen
zuständig. Diese Regionen sind teilweise über mehrere Bundesländer groß.
Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) wurden für Arbeiter gegründet, die
auf dem Land arbeiten. Landwirte samt Familie und Rentner die in diesem Bereich
gearbeitet haben können sie nutzen.
Die Knappschaften haben ihre Wurzeln in der Absicherung von Bergbauarbeitern.
Erst seit 2007 ist sie für alle Interessenten geöffnet.
Ersatzkassen beinhalten den Dachverband der Angestellten Krankenkassen und bis
vor kurzem den Arbeiter- Ersatzkassen- Verbund.
Am Anfang stand nur die AOK als gesetzliche Versicherung da. Und da viele
sich keine private Krankenkasse leisten konnten hatte die AOK ein Monopol. Durch
die Gesundheitsreform wurde das aufgehoben.
Krankenkassen haben Dachverbände. Sollte eine Kasse gezwungen sein zu schließen,
schützt dieser die Versicherten. Er haftet, wenn Schäden entstehen. 1994 wurde
ein Risikostrukturausgleich eingeführt. Der haftet zwischen den einzelnen
Kassen. Er dient zum Ausgleich der Versicherungsstrukturen, die sich bei
einzelnen Versicherungsanbietern unterscheiden. Krankenkassen regulieren und
sorgen sich selbständig intern. Allerdings hat der Staat dafür gesorgt, dass es
gewisse Leistungen geben muss. Leistungen werden in Satzungsleistungen und
Pflichtleistungen unterteilt. Die erste Variante bezeichnet den Fall, wenn eine
Krankenkasse mehr anbietet, als den staatlichen vorgeschriebenen Schutz. Den
gesetzlichen Krankenkassen ist es verboten Schulden zu machen. Deshalb ziehen
die immer soviel Geld als Beiträge ein, wie sie brauchen, um ihre Kosten zu
decken.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen nimmt kontinuierlich ab. Durch
weitere Fusionen wird dieser Trend konstant bleiben.
Krankenkassen werden vom Bundesamt für Gesundheit überprüft.
Zu den Hauptaufgaben einer gesetzlichen Krankenkasse zählt die soziale
Krankenversicherung. Haben diese Interesse daran, können sie noch
Zusatzversicherungen und Versicherungsarten anbieten. Beispiele sind dafür
Sterbegelder, zahnmedizinische Leistungen und Invaliditätsentschädigung. Haben
die Kassen einen vorgeschriebenen Mindestbestand an Versicherten dürfen sie eine
Rückversicherung durchführen.
Sie müssen folgendes für ihre Klientel tun:
- die Gesundheit verbessern
- wieder herstellen oder
- erhalten
Der Anspruch ist bei allen Versicherungsnehmern der Selbe. Die Beiträge richten
sich nach dem Solidaritätsprinzip, weswegen die Beiträge vom Einkommen abhängig
sind und nicht nach Alter, Gesundheitszustand, etc., wie bei den privaten
Versicherungen. Momentan muss der Versicherte 12- 16 Prozent des
sozialversicherungspflichtigen Einkommens.

