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Krankentagegeldversicherung

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Bei einer Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die für jeden Tag, den der Versicherungsnehmer nachweislich erkrankt ist, die vereinbarte Summe als Leistung auszahlt. Sie wird seltener abgeschlossen als eine Krankenhaustagegeldversicherung, die lediglich bei einem stationären Aufenthalt zahlt.

Unverzichtbar ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler, die im Krankheitsfall entweder kein Einkommen erzielen oder Vertretungs-Personal für ihre eigene Tätigkeit einstellen und bezahlen müssen. Für diesen Personenkreis ist es wichtig, dass die Versicherungsleistung nicht geringer als ihr durchschnittliches Tageseinkommen ist.

Für Arbeitnehmer, die Anspruch auf die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, stellt sich diese Versicherung als nicht zwingend erforderlich dar. Allerdings geben die meisten Menschen mehr Geld aus, wenn sie zu Hause bleiben als an Arbeitstagen. Zusätzlich sind die mitunter hohen Zuzahlungen für Medikamente zu berücksichtigen.

Eine weitere Variante der Krankentagegeldversicherung zahlt erst mit Ablauf von sechs Wochen und deckt damit den Lohnausfall ab, der dadurch entsteht, dass dem Arbeitnehmer mit Ablauf dieser Zeit nicht mehr sein eigentlicher Lohn, sondern nur noch das geringere Krankengeld ausgezahlt wird.
Die versicherte Höhe muss bei abhängig beschäftigten Versicherungsnehmern nicht zwingend den Betrag des täglichen Verdienstes erreichen, da sie zumindest einen Teil ihres Entgeltes ohnehin erhalten.


Für Selbstständige und Freiberufler besteht die Möglichkeit, das Krankentagegeld über ihre Krankenkasse zu versichern, sofern sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Die Beiträge sind dort im allgemeinen etwas höher als bei Verträgen privater Krankenkassen, dafür entfällt jedoch eine Gesundheitsprüfung, da die gesetzlichen Krankenkassen den Abschluss nicht auf Grund von Vorerkrankungen verweigern können.

Private Kassen haben dieses Recht, sodass mitunter die Krankheiten, an denen der zukünftige Versicherungsnehmer bereits seit längerem leidet, von der Leistung ausgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten jedoch den Verzicht auf derartige Ausschlüsse an, wenn im Gegenzug die Pflicht der Versicherung zur Leistung erst einige Zeit nach der Unterschrift beginnt. Üblich ist eine Wartezeit von einem halben Jahr.

Der Preis einer Krankentagegeldversicherung richtet sich nicht alleine nach dem Lebensalter des Versicherungsnehmers, sondern nicht zuletzt nach der vereinbarten Höhe der Leistung. Diese kann im allgemeinen frei vereinbart werden; lediglich bei einem Abschluss über die gesetzliche Krankenkasse ist sie durch den durchschnittlichen Monatsverdienst vorgegeben.

Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei; die Beiträge können teilweise abgesetzt werden. Diese Absetzbarkeit wird vermutlich bald verbessert werden, da es sich letztendlich um Beiträge zu einer Krankenkasse handelt. Neben den Leistungen aus dieser Versicherung können auch Zahlungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung bezogen werden, wenn diese ebenfalls abgeschlossen worden ist und der Versicherungsnehmer stationär behandelt wird.

Bei einem Vergleich der Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften ist der Preis ein wichtiges Kriterium. Dieser darf jedoch nicht isoliert vom Verhalten der Versicherung im Krankheitsfall betrachtet werden. In der Regel gilt als krank im Sinne der Versicherungsleistung, wer vom Arzt ein entsprechendes Attest erhält. In den Bedingungen fast aller Gesellschaften ist jedoch die Klausel enthalten, dass die Versicherung eine Krankschreibung nicht in jedem Fall anerkennen muss, sondern diese durch eigene Vertragsärzte überprüfen kann. Wenn eine Gesellschaft dafür bekannt ist, eine derartige Überprüfung häufig und auch schon bei wenigen Tagen durchzuführen, ist der Vertragsabschluss bei ihr nicht sinnvoll, auch wenn sie vom Preis her als günstig erscheinen mag.