Basiswissen zur privaten Krankenversicherung
Private und gesetzliche KrankenkassenPrivate Krankenversicherungen, kurz PKV, werden von privatrechtlich organisierten Unternehmen angeboten. Sie sichert Ihre Klienten bei Unfällen und Krankheiten ab.
Die private Krankenversicherung wird hauptsächlich von
Freiberuflichen, Selbstständigen, Beamte und Angestellte die über
48.150 EUR pro Jahr verdienen. Für diese Gruppen gibt es keine
gesetzliche Krankenversicherung.
Bei der privaten Krankenversicherung wird jeder Versicherte separat
berechnet. Das heißt, dass Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand
über den Beitrag entscheiden. Danach wird auch der Leistungsumfang
entschieden. Der Gesundheitszustand ist vor dem Vertragsabschluss
wichtig. Wenn er sich während der Vertragszeit verändert ist das
nicht maßgebend für eine Erhöhung oder Reduzierung des Beitrages.
Die Patienten werden in Tarifgruppen eingeteilt.
Frauen zahlen im Normalfall mehr als Männer. Das ist den höheren
Lebenserwartungen zu zuschreiben. Schwangerschafts- und
Mutterkosten werden seit 2008 von Männern und Frauen getragen, um
Benachteiligungen zu vermeiden.
Bei der privaten Krankenversicherung muss der Patient erst selbst die Kosten der Behandlung, auch die beim Zahnarzt Ludwigshafen, tragen. Daraus resultiert, dass Arzt und Versicherter besser aufeinander eingehen können. Der Mediziner hat mehr Spielraum und Möglichkeiten in der Behandlung. In der gesetzlichen ist jegliche Therapie vorgeschrieben. Ärzte haben eine Gebührenordnung, nach der sie ihre Rechnungen schreiben. Rechtlich gesehen sieht es dabei so aus, dass der Patient der Vertragspartner des Arztes ist. Das bedeutet, dass der Behandelte die Rechnung bekommt und an die Versicherung weiterleiten muss. Dabei muss eine eventuelle Selbstbeteiligung einkalkuliert werden. Ab 2009 sind das bis zu 5.000,- EUR pro Jahr. Alle Kosten, die diese Marke übersteigen hat die Versicherung zu übernehmen. Ist das Geld von der Gesellschaft auf dem Konto des Klienten angekommen, wird der Arzt bezahlt. Die Ausnahme ist das Krankenhaus, das die Behandlung direkt mit der Krankenversicherung abrechnet. Der Versicherte erlaubt das mit der Unterschrift auf seiner Karte. Er übergibt damit sämtliche Ansprüche an das Krankenhaus. Ist der Medikamentenbedarf gegeben, leistet der Patient eine Vorkasse.
Grundsätzlich gibt es drei Arten bei der privaten Absicherung: die Vollversicherung, Teilversicherung und die Zusatzversicherung. Die erste ist eine substitutive Krankenversicherung, die die Gesamtheit aller Kosten übernimmt. Teilversicherungen übernehmen einen festgelegten Anteil. Die Zusatzversicherung ist für Menschen, die bereits in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, aber Extras wie zum Beispiel Auslandsversicherungen oder Krankentagegeld wünschen.
Sollte man sich als Privatversicherter entscheiden wieder zur gesetzlichen Krankenversicherung zurück zu wechseln oder das erste Mal diese in Anspruch nehmen ist dies nur möglich, sollten die oben genannten Bedingungen nicht mehr erfüllt werden. Bei Selbstständigen muss ein Abstand von einem Jahr zur letzten Tätigkeit vorzuweisen sein. Der am Wechsel interessierte Patient muss jünger als 55 Jahre alt sein.
Die Versicherungsprämien bei diesen Versicherungen sind
unabhängig vom Einkommen. Der Eintrittsbeitrag richtet sich nach
Geschlecht, Alter, Berufsgruppe, Tarifliche Leistungen (z. B.
chefärztliche Behandlungen) und Gesundheitszustand. Das Letzte
Kriterium unterteilt sich noch mal in Risikozuschläge,
Leistungsstaffelungen und die Versicherungen können sogar Patienten
ablehnen, wenn sie den gesundheitlichen zustand als zu kritisch
einschätzen.
Die Beiträge können gesteigert werden. Zum Beispiel passiert das,
wenn die Medizin Fortschritte macht. Ferner sind die
Rahmenbedingungen für die private Krankenversicherung
ausschlaggebend. Auch Steuererhöhungen hinterlassen hier ihre
Spuren. Es gibt viele Faktoren, die eine Erhöhung begründen.

